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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die von uns gegebenen Unterlagen, wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne oder sonstige Angaben sind nur annähernd maßgebend und für uns unverbindlich. Bei Abgabe von Leistungsbeschreibungen und Planungen übernehmen wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Verträge sind erst dann rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Maßgebend sind stets unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn vom Käufer auf dessen Einkaufsbedingungen seinerseits hingewiesen wird. Weitergehende Lieferbedingungen unserer Zulieferer sind für den Besteller ebenfalls verbindlich. Werden für eine Bestellung besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nachrangig und ergänzend. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird unsere Ware in handelsüblicher Güte angeboten und geliefert.

2. Lieferung

Angegebene Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Hierbei handelt es sich jedoch um „ca.“-Angaben, die unverbindlich sind. Eine Überschreitung dieser Fristen begründet keinen Verzug. Dem Käufer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Die Verpackung wird im Zuge der Anlieferung kostenfrei zurückgenommen. Eine spätere Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt gegen Berechnung des Aufwandes und der Kosten.
Muster, Zeichnungen und sonstige dem Besteller ausgehändigte Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Unser Urheberrecht daran bleibt in jedem Fall bestehen und geht auch mit Lieferung der Ware nicht auf den Besteller über. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, entbinden uns von der Lieferpflicht, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Wesentliche Verschlechterungen der Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss und Rückstand des Käufers aus vorhergegangenen Geschäften berechtigen uns zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrage. Nach Ausübung des Rücktrittrechtes werden auch noch nicht fällige Forderungen aus anderen Geschäften sofort fällig. Nimmt der Käufer ihm übersandte oder angebotene Wer nicht ab, können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar ohne Nachweis mindestens 25% des vereinbarten Preises. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Käufers nach unserer Wahl frei Lager, frei Hof der vom Käufer angegebenen Verwendungsstelle und Rückstand des Käufers aus vorhergegangenen Geschäften berechtigen uns zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrage. Nach Ausübung des Rücktrittrechtes werden auch noch nicht fällige Forderungen aus anderen Geschäften sofort fällig. Nimmt der Käufer ihm übersandte oder angebotene Wer nicht ab, können wir ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar ohne Nachweis mindestens 25% des vereinbarten Preises. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Käufers nach unserer Wahl frei Lager, frei Hof der vom Käufer angegebenen Verwendungsstelle oder frei Empfangsstation des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Als Absendung gilt auch das Beladen unserer Fahrzeuge. Wenn nicht ausdrücklich widersprochen, wird das Transportrisiko für einen Aufschlag von ,8% auf den Netto-Warenwert übernommen. Bei Verzögerung der Absendung durch Verhalten des Käufers geht die Gefahr mit Versandbereitschaft auf ihn über. Teillieferungen sind zulässig. In keinem Falle beinhaltet der Versand Entladearbeiten, Transport zum vom Käufer gewünschten Aufstellungsortes oder Nebenarbeiten jeglicher Art wie Fundament-, Stemm-, Maurerarbeiten oder sonstige Arbeiten.
Sämtliche Nebenleistungen dieser Art, insbesondere Schaffen und Verschließen etwa erforderlicher Mauerdurchbrüche, Gestellung von Gerüsten oder Hebegerät sowie die Beschaffung der zum Abladen und Transport erforderlichen Hilfskräfte, hat der Käufer ausschließlich auf seine Kosten so rechtzeitig zu erbringen, dass der Transport der Ware an den vom Käufer bezeichneten Verwendungsort reibungslos erfolgen kann. Etwaige Nachteile und Schäden, die bei der Durchführung der von uns gewählten Versandart entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn er hat diese nicht zu vertreten.

3. Mängelrügen

Kleine Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Mängelrügen sind schriftlich anzuzeigen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel. Nicht frist- und formgerecht eingegangene Mängelrügen bleiben unberücksichtigt. Für gebrauchte Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die gesamte Lieferung sofort zu untersuchen. Berechtigte Mängel verpflichten uns ausschließlich zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Sollten diese fehlschlagen, ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Das beanstandete Gut ist an eine von uns angegebene Adresse zu senden. Für Schäden, welche durch falsche Bestellangabe, mangelhafte Aufbewahrung, instruktionswidrige, fahrlässige oder falsche Bedienung, mangelhafte Reinigung, also ohne unser Verschulden, entstanden sind, haften wir in keinem Falle. Für Bruch, durch den Transport verursacht, leisten wir keinen Ersatz, da die Verpackung sorgfältig erfolgt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Falle ausgeschlossen. In keinem Falle, auch nicht bi berechtigen Mängelrügen, hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung des Kaufpreises. Beanstandete Lieferungen dürfen nicht in Benutzung genommen werden, anderenfalls entfällt der Anspruch auf Gewährleistung. In allen Fällen trägt der Käufer die volle Darlegungs- und Beweislast.
Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird von den Haftungseinschränkungen und Ausschlüssen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht betroffen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Ausgleichung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- und Verarbeitung durch den Käufer oder Dritte erfolgen für uns unter Abschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne dass demgegenüber für uns durchaus eine Ver-pflichtung entsteht.
Bei Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer oder Dritte erwerben wir das Miteigentum an dem Mischprodukt im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der anderen vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung. Irgendwelche Kosten gehen nicht zu unseren Lasten und mindern auch nicht unseren Miteigentumsanteil. Eine Veräußerung unserer Vorbehaltsware darf im gewöhnlichen Geschäftsgang des Käufers erfolgen. Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn beim Käufer Insolvenz vorliegt, auch wenn ein Insolvenzverfahren noch nicht beantragt oder eröffnet ist. Für den Falle eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erkennt der Käufer schon jetzt unseren Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungsanspruch an. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware, gleich in welchem Zustande, werden uns schon jetzt in Höhe des Wertes der veräußerten Vorbehaltsware, bzw. des Wertes unseres Miteigentumsanteiles an einem Mischprodukt im Zeitpunkt der Weiterveräußerung, mindestens aber in Höhe des Rechnungswertes, zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer, bei laufender Rechnung unserer Saldoforderung, abgetreten. Auf Verlangen hat der Käufer diese Abtretung seinen Kunden anzuzeigen, damit dieser an uns direkt zahlen kann. Der Käufer ist nicht berechtigt, anderweitige Abtretungen, insbesondere Mantel- und Globalabtretungen, vorzunehmen, durch welche die an uns voraus abgetretenen Forderungen ganz oder teilweise erfasst werden. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlagen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich, uns eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Vorbehaltsware oder unsere Ansprüche aus Vorausabtretung durch Dritte unverzüglich anzuzeigen und auf seine Kosten alle Sofortmaßnahmen durchzuführen, die zur Wandlung unserer Rechte erforderlich sind. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für uns einzuziehen, es sei denn, dass von uns im Einzelfall andere Weisung erteilt wird. In diesen Fällen wird der Kaufpreis an den Käufer lediglich zu treuen Händen gezahlt. Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Gelder getrennt von sonstigen eigenen und fremden Geldern für uns zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht nach und machen wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so kann in keinem Falle eingewendet werden, das der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse. Eine Rücknahme der Ware in einem solchen Fall bedeutet nicht Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Pfändung der gekauften Gegenstände durch uns gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und den Herausgabeanspruch. Im Falle der Geltendmachung unseres Herausgabeanspruches sind wir berechtigt, uns selbst oder durch unsere Bevollmächtige den unmittelbaren Besitz an der unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf seine Kosten gegen Untergang (Brand pp.) zu versichern. Er tritt, soweit möglich, seine Ansprüche aus diesen Verträgen schon jetzt an uns ab und wird auf Verlangen sämtliche Erklärungen abgeben, die zur Geltendmachung der Forderungen aus den Verträgen durch uns erforderlich sind.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Preisauszeichnungen und Angebot verstehen sind netto, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind unabhängig vom Eingang der Ware unbeschadet des Rechts der Mängelrüge innerhalb vom 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 13,25% pro Jahr zu erheben. Darüber hinaus sind wir kreditversichert und können die Forderung nach unserem Ermessen zum Einzug übergeben. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, die für diese Leistung fällig werdenden Provisionen zusätzlich zu zahlen. Der Käufer verzichtet auf das Recht der Einrede gegen diese Provision. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber hereingenommen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen schriftlich festgelegt werden.

6. Fortgeltung bei Nichtigkeit

Sollte eine Bestimmung aus irgendwelchem Grunde nichtig sein, so bleib die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertrage ergebenen Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Osnabrück als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrage, auch für Urkundenprozesse, ist ausschließlich das Amtsgericht Osnabrück zuständig. Auf unsere Aufträge, deren Zustandekommen, Auslegung und Durchführung sowie alle daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen findet deutsches Recht Anwendung.